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   FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2003 - 2 V 545/02   

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FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2003 - 2 V 545/02 (https://dejure.org/2003,25825)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.01.2003 - 2 V 545/02 (https://dejure.org/2003,25825)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 2 V 545/02 (https://dejure.org/2003,25825)
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    Billigkeitserlass von Erbschaftsteuer in Zusammenhang mit geerbten Grundvermögens emigrierter NS-Verfolgter

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 31.08.1987 - V B 57/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2003 - 2 V 545/02
    Denn die grundsätzliche Trennung der Entscheidungen im Billigkeits- und im Steuerfestsetzungsverfahren und die sich daraus ergebende Zweigleisigkeit der Rechtsbehelfsverfahren mit der Folge, dass die Vollziehung des Folgebescheides - hier der Erbschaftsteuerbescheide - grundsätzlich nur insoweit ausgesetzt werden darf, als die Vollziehung des Grundlagenbescheides - hier der noch nicht erlassene Bescheid gemäss § 163 AO - erfolgt ist (vgl. BFH, BFH/NV 1988, 174), führt dazu, dass über die Billigkeitsaspekte grundsätzlich nicht im Rahmen dieses AdV-Verfahrens entschieden werden kann.

    Eine unbillige Härte i.S. von § 69 Abs. 3 i.V.m. § 69 Abs. 2 Satz 2, 2. Alternative FGO setzt voraus, dass dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder schwer wiedergutzumachen wären, oder dass seine wirtschaftliche Existenz durch die Zahlung gefährdet würde (vgl. BFH, BFH/NV 1988, 174; BFH, BFHE 92, 314).

    Sind Zweifel fast ausgeschlossen, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH, BFH/NV 1988, 174).

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2003 - 2 V 545/02
    aa) Die Finanzbehörde entscheidet über einen Antrag auf abweichende Festsetzung der Umsatzsteuerschuld nach § 163 Abs. 1 Satz 1 AO durch einen gegenüber der Steuerfestsetzung rechtlich selbständigen Verwaltungsakt (vgl. BFH, NFH/NV 1988, 174; BFH, BStBl II 1987, 313; BFH, BStBl II 1995, 297).

    Denn das eingeräumte Ermessen (vgl. BFH, BStBl. II 1995, 297) ist nicht auf Null reduziert, da nicht nur eine einzige mögliche Ermessensentscheidung in Betracht käme.

  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2003 - 2 V 545/02
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids bestehen, wenn bei summarischer Prüfung anhand des Akteninhalts gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken und die dazu führen können, dass sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweist (s. BFH-Entscheidungen vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, 426, BStBl II 1978, 579; vom 20. September 1995 I B 197/94, BFH/NV 1996, 366; Koch in Gräber, FGO , § 69 Anm. 77f.; Gosch in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 69 FGO Rn. 123f., 170f., m.w.N.).
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2003 - 2 V 545/02
    Eine unbillige Härte i.S. von § 69 Abs. 3 i.V.m. § 69 Abs. 2 Satz 2, 2. Alternative FGO setzt voraus, dass dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder schwer wiedergutzumachen wären, oder dass seine wirtschaftliche Existenz durch die Zahlung gefährdet würde (vgl. BFH, BFH/NV 1988, 174; BFH, BFHE 92, 314).
  • BFH, 11.12.1986 - V R 167/81

    Sozialwohnung - Wohnungsbindungsgesetz - Wohnberechtigte Person -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2003 - 2 V 545/02
    aa) Die Finanzbehörde entscheidet über einen Antrag auf abweichende Festsetzung der Umsatzsteuerschuld nach § 163 Abs. 1 Satz 1 AO durch einen gegenüber der Steuerfestsetzung rechtlich selbständigen Verwaltungsakt (vgl. BFH, NFH/NV 1988, 174; BFH, BStBl II 1987, 313; BFH, BStBl II 1995, 297).
  • BFH, 05.02.1975 - II B 29/74

    Außergerichtlicher Rechtsbehelf - Verwerfung - Unzulässigkeit - Fristversäumung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2003 - 2 V 545/02
    Ist streitig, ob der gegen den Steuerbescheid eingelegte Rechtsbehelf zulässig oder unzulässig ist, kommt eine Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung des Bescheids wegen Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit nur in Betracht, wenn sich bei summarischer Prüfung ergibt, dass außer ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids auch ernstliche Zweifel an der Unzulässigkeit der Anfechtung - z.B. wegen verspäteter Einlegung des Einspruchs oder Erhebung der Klage - bestehen (BFH-Beschluss vom 5. Februar 1975 II B 29/74, BFHE 115, 12 , BStBl II 1975, 465; Gosch in Beermann § 69 FGO Rn. 119; Koch in Gräber § 69 FGO Rn. 88).
  • BFH, 20.09.1995 - I B 197/94

    Vermögensminderung bei einer Kapitalgesellschaft - Verhinderte Vermögensmehrung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2003 - 2 V 545/02
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids bestehen, wenn bei summarischer Prüfung anhand des Akteninhalts gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken und die dazu führen können, dass sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweist (s. BFH-Entscheidungen vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, 426, BStBl II 1978, 579; vom 20. September 1995 I B 197/94, BFH/NV 1996, 366; Koch in Gräber, FGO , § 69 Anm. 77f.; Gosch in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 69 FGO Rn. 123f., 170f., m.w.N.).
  • FG Hessen, 02.11.1995 - 3 K 4051/94

    Anforderungen an die Ermittlung des Aufgabegewinns; Steuerliche Berücksichtigung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2003 - 2 V 545/02
    bb) Selbst wenn der Senat einer gelegentlich geäußerten Auffassung folgen würde, dass auch im Steuerfestsetzungsverfahren Billigkeitsgründe i.S.v. § 163 AO berücksichtigt werden können, wenn das nach § 163 AO eingeräumte Ermessen auf Null reduziert ist (vgl. FG Bremen, EFG 1998, 1309, FG Hamburg, EFG 1996, 183), weil es dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Gewährung effektiven Rechtsschutzes widersprechen würde, wenn die Antragsteller trotz einer offenbaren Unbilligkeit der Steuerfestsetzung unter Hinweis auf die Zweigleisigkeit des Billigkeits- und des Festsetzungsverfahrens die Vollstreckung zu dulden hätten, können die Anträge keinen Erfolg haben.
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